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Zum Doktoratsprogramm wird unter Vorbehalt der Zulassungsbestimmungen der Promotionsverordnung (PDF, 94 KB) zugelassen, wer dafür besonders geeignet und motiviert ist. Über die ordentliche Aufnahme entscheidet die Doktoratskommission BmEL RWF.
Als Leitlinie dienen folgende Überlegungen:
(aus: Helga Knigge-Illner, Der Weg zum Doktortitel, 2009)
Nach der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden Sie zu einer Doktoratskommissionssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Dissertationsprojekt vorzustellen. Wir bitten Sie, für die Vorstellung eine PowerPoint-Präsentation vorzubereiten.