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Die Universität Zürich bietet seit dem Herbstsemester 2009 das Doktoratsprogramm "Biomedical Ethics and Law" (PhD BmEL) an. Das PhD BmEL wird von der Rechtswissenschaftlichen und der Medizinischen Fakultät gemeinsam durchgeführt und ist in der Schweiz das erste dieser Art. Es gehört zu den fakultätsübergreifenden Doktoratsprogrammen, die an der Universität Zürich im Zusammenhang mit der Bologna-Reform neu eingeführt wurden.
Während der letzten Jahrzehnte haben die Entwicklungen in der biomedizinischen Wissenschaft immer grössere Herausforderungen an die Ethik und das Recht gestellt. Das Klonen, die embryonale Stammzellenforschung, die unterstützten reproduktiven Technologien, aber auch die Freitoddebatte am Lebensende sind nur einige der Themen, die aktuelle politische, philosophische und rechtliche Debatten ausgelöst haben. Die Nachfrage an Expertinnen und Experten, die zu Themen des Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der biomedizinischen Ethik auf nationalem und internationalem Niveau fundiert Auskunft geben können, nimmt stetig zu.
Das PhD BmEL richtet sich an Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzte sowie andere qualifizierte Teilnehmende, die sich für die Forschung in den Gebieten des Medizin- und Gesundheitsrechts sowie der biomedizinischen Ethik interessieren. Die Doktorierenden können entweder an der Rechtswissenschaftlichen oder der Medizinischen Fakultät promovieren und absolvieren dementsprechend den Law Track mit Schwerpunkt im Recht oder den Medical Track mit Schwerpunkt in der biomedizinischen Ethik.